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Alles rund um das eBike

E-BIKE ALLGEMEIN zur Übersicht eBIKE ALLGEMEIN

Die meisten eBikes sind Pedelecs 

Centurion E-BikeRund 95 Prozent aller Räder mit Elektromotor sind Pedelecs - Pedal Electric Cycles. Hier fungiert der Motor lediglich als Unterstützung. Heißt genau: Der Biker muss schon noch selbst in die Pedale treten. Je nach Hersteller erkennen verschiedene Sensoren die Kraft im Pedal, die Kurbelumdrehung und die Geschwindigkeit des Bikes. Je nach gewählter Unterstützungsstufe regelt die Elektronik nun den Motor und die zur Verfügung gestellte Unterstützung. In Fachpublikationen, in den Bikeshops und bei den Herstellern fällt der Begriff Pedelec aber zusehends seltener. Man verwendet Synonyme für den Begriff Pedelec: E-bike, oder eben eBike - die von Bosch verwendete Schreibweise bei gleicher Betonung, spricht von Elektrorädern oder Elektrobikes - meint aber schlussendlich das Pedelec, oder S-Pedelec. Aber dazu später.

Das Pedelec und die gesetzlichen Bestimmungen

Der Elektro-Antrieb für das Fahrrad darf bis maximal 25 km/h unterstützen. Bei schnellerer Fahrweise regelt der Motor ab. Jetzt funktioniert die Fortbewe- gung einzig über die Muskelkraft und der Elektromotor darf dauerhaft mit maximal 250 Watt schieben. Kurzfristige Leistungsspitzen die darüber liegen sind akzeptiert. Das eBike benötigt keine Zulassung,  eine Anfahrhilfe auf Knopfdruck darf bis maximal 6 km/h unterstützen. Prima beim Schieben am Berg. Mit dem Pedelec dürfen Rad- oder Waldwege befahren werden. Eine rechtliche Grauzone: Pedelecs mit reinem Bewegungssensor. Diese aktivieren den Motor, sobald der Biker beginnt die Kurbeln zu bewegen. Auch völlig ohne Muskelkraft. Ergo: Die Kurbelbewegung ist das Äquivalent zum Dreh am Gasgriff. 

Das eBike im engen Sinne

Schnelles S-Pedelec oder S-eBikeSportliche Fahrer oder Pendler, die schnell weite Strecken zurücklegen müssen,  finden im "schnellen eBike" eine Alternative, das auch S-Pedelec genannt wird. Die Unterstützung endet erst bei 45 km/h. Einer Geschwindigkeit, die das eBike zur echten Alternative zum Auto im Nahverkehr macht. Aktuell nimmt das S-Pedelec einen verschwindet kleinen Marktanteil ein - Tendenz allerdings steigend. Viele eBike-Hersteller und Käufer sind noch zurückhaltend, da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen aktuell noch verschieben können. Für die schnellen eBikes dieser Art besteht eine Zulassungspflicht, folglich muss (wie bei Kleinkrafträdern und Mopeds) ein Nummernschild montiert werden. Mehr zu den gesetzlichen Bestimmungen bezüglich schneller S- eBikes



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